Digitale Barrierefreiheit
Individuelle Lösungen für eine inklusive Zukunft. Ich berate und coache Sie zu allen Aspektender digitalen Barrierefreiheit – praxisnah, verständlich und lösungsorientiert.
Ab Juni 2025 verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von Behinderungen, Alter oder anderen Einschränkungen genutzt werden können.
Gern helfe ich Ihnen dabei, diese und weitere Fragen zu beantworten! Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch gemeinsam starten!

Mitarbeiterschulungen
ist ihr team Bfsg-fit?Ihr IT-Unternehmen möchte digitale Produkte erstellen, welche den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen und Sie möchten ihr Team diesbezüglich schulen? Gern übernehme ich diese Aufgabe für Sie.
Audits
Ist Ihre Webseite BFSG-Konform?Ihr Unternehmen hat eine Internetpräsenz und Sie möchten prüfen lassen, ob diese den Anforderungen des BFSG entspricht? Gern erstelle ich eine Analyse zum aktuellen Stand Ihrer Webseite sowie einen Fahrplan, wie diese barrierefrei gestaltet werden kann.
BFSG-Erklärung
Erstellung von Erklärungen zur BarrierefreiheitDas am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) besagt, dass digitale Produkte nicht nur barrierefrei gestaltet sein müssen, sondern dieser Vorgang auch dokumentiert werden muss. Eine entsprechende Erklärung muss auf der Webseite erscheinen. Gern helfe ich Ihnen bei der Erstellung dieser Erklärung.
Beratung
individuelle und umfassendEntwicklung von Barrierefreiheitsrichtlinien für Ihr Team. Dadurch werden einheitliche Standards innerhalb des Unternehmens geschaffen und somit die konsistente Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen unterstützt.
Muss Ihre Webseite barrierefrei sein? Machen Sie jetzt den Quick Check!
Schritt 1: Was können Besucher auf Ihrer Webseite tun?
Wählen Sie alle zutreffenden Optionen und klicken dann auf Weiter:
Schritt 2: An wen wendet sich die Webseite?
Wählen Sie die Zielgruppe:
Schritt 3: Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?
Auch Teilzeitkräfte, Werksstudenten oder Minijobber werden anteilig als Mitarbeiter gezählt. Falls Sie sich nicht sicher sind, wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter ist, können Sie mich gern kontaktieren:
Schritt 4: Hat Ihr Unternehmen einen Umsatz von mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr?
Wählen Sie eine Antwort:
Ergebnis
Disclaimer: Dieses Quiz dient ausschließlich dazu, Ihnen einen ersten Eindruck darüber zu verschaffen, ob Ihr Unternehmen von den Anforderungen des Gesetzes betroffen sein könnte. Es stellt keine rechtliche Beratung dar und kann eine individuelle Prüfung durch einen Fachexperten nicht ersetzen. Gern stehe ich Ihnen für eine weiterführende Beratung zum Thema zur Verfügung.
Darum sollten digitale Inhalte barrierefrei sein

Rechtsvorschriften einhalten
Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft, welches besagt, dass Unternehmen ihre digitalen Produkte so gestalten müssen, dass sie auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Nutzerfreundlichkeit erhöhen
Nicht jedes nutzerfreundliche Produkt ist auch barrierefrei, aber jedes (gut geplante und umgesetzte) barrierefreie Produkt ist immer auch ein nutzerfreundliches Produkt.

Alle Zielgruppen erschließen
Nicht nur behinderte Menschen profitieren von barrierefrei gestalteten Produkten. Erschließen Sie Zielgruppen, an die Sie bisher noch nicht gedacht haben.
Kostenlose Checkliste zur Prüfung der Barrierefreiheit
Prüfen Sie Ihre digitale Barrierefreiheit