Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, welches die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) umsetzt. Es zielt darauf ab, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu fördern, indem es einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt.

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Im folgenden Beitrag werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert. Am Ende erwartet Sie ein kurzes Quiz, mit dem Sie prüfen können, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen des BFSG unterliegt.

Justitiawaage und Richterhammer, die auf einem Tisch stehen

1. Hat Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter?

Ja: Dann sind Sie verpflichtet, die Richtlinien des BFSG umzusetzen

Nein: Wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, aber mehr als 2 Millionen Euro Umsatz generiert, müssen Sie die Richtlinien ebenfalls umsetzen

2. Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro?

Ja: Dann sind Sie verpflichtet, die Richtlinien des BFSG umzusetzen

Nein: Wenn Ihr Unternehmen weniger als 2 Millionen Euro Umsatz generiert, aber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, müssen Sie die Richtlinien ebenfalls umsetzen

3. Gibt es Ausnahmen?

Ja, sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr) sind nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.

4. Was muss barrierefrei sein?

Produkte, die barrierefrei sein müssen:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte
  • Geldautomaten, Ticketautomaten und Check-in-Terminals
  • E-Book-Reader
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. für Bankgeschäfte oder ÖPNV-Tickets)
  • Zahlungsterminals (z. B. für Kartenzahlungen in Geschäften)

Dienstleistungen, die barrierefrei sein müssen:

  • Bankdienstleistungen (z. B. Online-Banking, Geldautomaten, Kartenzahlungssysteme)
  • Telekommunikationsdienste (z. B. Mobilfunkverträge, Internetangebote)
  • Online-Handel & E-Commerce-Plattformen
  • Beförderungsdienste im Personenverkehr (z. B. Ticketbuchungssysteme für Bus, Bahn, Flugreisen)
  • Zugang zu audiovisuellen Medien (z. B. Streaming-Plattformen)

5. Beispiele

6. Quiz

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Unternehmen und erfahren, ob Sie die Anforderungen des BFSG erfüllen müssen.

Disclaimer: Dieses Quiz dient ausschließlich dazu, Ihnen einen ersten Eindruck darüber zu verschaffen, ob Ihr Unternehmen von den Anforderungen des Gesetzes betroffen sein könnte. Es stellt keine rechtliche Beratung dar und kann eine individuelle Prüfung durch einen Fachexperten nicht ersetzen. Gern stehe ich Ihnen für eine weiterführende Beratung zum Thema zur Verfügung.

BFSG-Quickcheck

Schritt 1: Was können Besucher auf Ihrer Webseite tun?

Wählen Sie alle zutreffenden Optionen und klicken dann auf Weiter:

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