Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Stolze 32 Buchstaben für ein Gesetz, welches zu mehr Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen führen soll! Mit ihm soll allen Menschen in Deutschland der Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen ermöglicht werden. Bereits im Jahr 2021 verabschiedet, tritt es nun am 28. Juni 2025 endgültig in Kraft. Wer davon in welcher Art und Weise betroffen ist, soll im Folgenden geklärt werden. Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch einer Rechtsberatung, sondern soll lediglich einen Überblick über das BFSG geben.

1. Kernpunkte des BFSG

Anwendungsbereiche

Das Gesetz gilt für eine Vielzahl an digitalen Produkten und Dienstleistungen, darunter:

  • Produkte: Geldautomaten, Zahlungsterminals, Computer, Smartphones, Tablets und E-Reader.
  • Dienstleistungen: Online-Banking, elektronische Kommunikation, E-Commerce, digitale Ticketsysteme und mehr.

Barrierefreiheitsanforderungen

Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Informationen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 1).
  • Sie müssen verständlich dargestellt werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 2).
  • Sie müssen für die Nutzer wahrnehmbar sein (§ 4 Abs. 1 Nr. 3).
  • Schriftarten müssen angemessene Größe, Form, Kontrast und Abstand aufweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4).

2. Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt generell für alle Unternehmen und Dienstleister, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen (B2C) anbieten.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben.

3. Wer überwacht / setzt das Gesetz durch?

Die Überwachung und Durchsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfolgt durch verschiedene Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese Behörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen. Noch existieren diese Marktüberwachungsbehörden noch nicht und es laufen Anträge, eine zentrale Marktüberwachung zu schaffen anstatt 16 Behörden auf Länderebene.

4. Ab wann muss mein Produkt / meine Dienstleistung barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Für bestehende Produkte & Dienstleistungen gilt:

  • Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden und müssen nicht nachträglich angepasst werden.
  • Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 vollständig barrierefrei angeboten werden.

5. Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht umsetze?

Mögliche Folgen bei Verstößen könnten sein:

  • Beschwerden von Betroffenen: Menschen mit Behinderungen können sich bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer beschweren, wenn sie auf digitale Barrieren stoßen.
  • Aufforderung zur Nachbesserung: Die Behörden können eine fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der Mängel aussprechen.
  • Bußgelder & Sanktionen: Bleiben Barrieren bestehen, können Unternehmen mit Geldstrafen belegt werden. Die genaue Höhe ist abhängig vom Bundesland und der Schwere des Verstoßes.

6. Was genau muss ich jetzt tun?

  1. Prüfen Sie, ob Sie vom BFSG betroffen sind.
  2. Eine Bestandsaufnahme/Analyse Ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen durchführen.
  3. Gegebenenfalls Anpassungen der Webseite oder des digitalen Produktes vornehmen, um mindestens Level A der WCAG-Kriterien zu erlangen.
  4. Eine technische Dokumentation / Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen.

8. Sie benötigen Hilfe?

Sie wissen nicht, ob Sie vom BFSG betroffen sind? Siewollen ein Webseiten-Audit durchführen lassen oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer technischen Dokumentation? Dann lassen Sie uns sprechen! Im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches können wir viele Fragen klären. Rufen Sie mich an oder senden eine Anfrage.

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